23. August 2022 | Die Bundesregierung möchte neue Heizungen ab 2024 auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betreiben. Die Konsultationsfrist zu ihrem Vorschlag endet nun. In einem aktuellen Statement nimmt der DVGW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Gerald Linke dazu Stellung. Er fordert einen technologieoffenen Ansatz.

Prof. Dr. Gerald Linke erklärt:

„Die Dekarbonisierung des Wärmemarktes ist eine enorme Herausforderung für die Energiebranche. Zugleich bietet sie hervorragende Chancen, Wasserstoff und klimaneutrale Gase erfolgreich zu nutzen. Gut ist, dass die Bundesregierung mit der Vorgabe, bereits ab 2024 möglichst alle neu eingebauten Wärmeerzeuger auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, die Klimaziele im Gebäudesektor wirksam und verbindlich erreichen möchte. Nur ein technologieoffener Ansatz führt zu einer technisch machbaren, sozialverträglichen sowie zeit- und kostenoptimierten Wärmewende.

 

Mit Blick auf die Heterogenität des Gebäudebestands bedarf es aber auch in Zukunft verschiedener klimaneutrale Energieträger, Infrastrukturen und Heiztechnologien. Maßgeblich ist aus unserer Sicht das übergeordnete Ziel der Klimaneutralität im Gebäudesektor. Daher sollten alle perspektivisch klimaneutral betreibbaren Heiztechnologien, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen können, „auf einer Ebene“ betrachtet und genutzt werden dürfen. Hierzu zählen auch KWK-Anlagen, Brennstoffzellen und Gaswärmepumpen sowie die anteilige Anrechnung verschiedener Technologieoptionen. Ein Stufenmodell lehnen wir ab.”

Diskriminierungsfreie Energieauswahl

“Es ist in der Praxis nicht umzusetzen, würde die Endkunden bürokratisch sowie finanziell belasten und basiert letztlich auf willkürlichen Kriterien. So wird etwa außer Acht gelassen, dass Gastechnologien und die Versorgung über die bestehende Gasinfrastruktur auch langfristig erhebliche systemische Vorteile gegenüber den als Vorrangoptionen aufgeführten elektrischen Wärmepumpen und Stromdirektheizungen aufweisen:

 

Für eine Elektrifizierung des Wärmesektors wäre ein kostspieliger Ausbau des Stromnetzes ebenso erforderlich wie die Bereitstellung von zusätzlicher gesicherter Kraftwerksleistung während der Heizperiode – mit der Folge eines massiven Anstiegs des Strompreises.

 

Klar ist: Zur Erreichung der Klimaneutralität darf es keine ordnungsrechtliche Diskriminierung einzelner Energieträger und Technologien geben. Die Anerkennung von klimaneutral betriebenen Gasheizungen unterstützen wir ausdrücklich. Die benötigten Mengen dieser Gase können durch die richtigen politischen Rahmenbedingungen rechtzeitig gehoben werden.”

8-16 TWh Grüngas-Bedarf

Nach Berechnungen des DVGW würde für die Erfüllung des 65-Prozentanteils für 600.000 verbaute Gasheizungen pro Jahr ein jährlicher zusätzlicher Grüngas-Bedarf von 8 bis 16 TWh bei einem durchschnittlichen Heizwärmebedarf bestehen. Diese Menge wäre in Form von Biomethan ab 2024 etwa durch eine sukzessive Umrüstung des Biogasanlagenbestands zu heben. Laut Verband könnte dem Endkunden bilanziell zur Verfügung gestellt werden.

Spätestens ab 2030 könne der Wärmesektor dann mit klimaneutralem Wasserstoff versorgt werden. Voraussetzung hierfür sei eine frühzeitige Weichenstellung seitens der Politik. Man brauche das Signal für “einen ambitionierten Hochlauf”.

Der Gasnetzgebietstransformationsplan (GTP) sei als Transformationsplan der Gasverteilnetze hin zur Klimaneutralität ein zentrales Instrument für die kommunale Wärmeplanung. Daher sei es folgerichtig, analog zu den Regelungen für Wärmenetze ein verbindliches Investitionskonzept zur vollständigen Umstellung der Gasversorgung auf klimaneutrale Gase bis spätestens 2045 als Erfüllungsoption für die 65-Prozent-Vorgabe anzuerkennen.

 

(DVGW/2022)

The post DVGW: 65-Prozent-EE-Vorgabe für neue Heizungen appeared first on H2-news.eu.