21. September 2023 | Der Deutsche Wasserstoff- und Brennstoffzellenverband (DWV) begrüßt die in der letzten Woche verabschiedete EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III). In seiner offiziellen Erklärung hebt der Verband insbesondere die Ausbauziele für erneuerbare Energien hervor. RED III sei ein “entscheidender Schritt in Richtung einer nachhaltigen, effizienten und versorgungssicheren Energiewirtschaft”. Dies eröffne Chancen für den Wasserstoffhochlauf.
Erneuerbare Energie sind essenziell zur Produktion von grünem Wasserstoff, daher lobt der DWV insbesondere die festgelegte Unterquote für strombasierte erneuerbare Kraftstoffe (RFNBOs). Zudem sei von Vorteil, dass nach Willen der EU 42 % des in der Industrie verwendeten Wasserstoffs bis 2030 grün sein müssen. Hiervon erwartet der Verband einen “deutlichen Schub” der Wasserstoffproduktion. Er schätzt, dass bereits das 1%-Ziel einen Markt von Elektrolyseur-Kapazitäten über 15 GW auslösen kann.
Nach eigenen Angaben hat der DWV die Ausarbeitung der RED III intensiv begleitet. Dabei habe der Wasserstoffverband insbesondere auf folgende hingewirkt:
Erhöhung des Anteils von Wind-, Solar- und Wasserkraft am Endenergieverbrauch in der EU auf 42,5 Prozent bis 2030
Umsetzung beschleunigter und effizienter Planungsverfahren für erneuerbare Energien
Einführung von Beschleunigungszonen (Go Areas), in denen das Ausbleiben einer Antwort der Genehmigungsbehörde als stillschweigende Genehmigung gilt
Festlegung eines verbindlichen Ziels von 5,5 % für strombasierte erneuerbare Kraftstoffe (RFNBOs) und fortschrittliche Biokraftstoffe, wobei RFNBOs mindestens 1 % ausmachen müssen
Die Quote für RFNBOs wird voraussichtlich zu einem zusätzlichen Bedarf an Wasserstoff und E-Fuels von rund 36 TWh bzw. einer installierten Elektrolyseleistung von 15 GW führen
DWV: Förderung grüner Energien europaweit ausschreiben
Angesichts dieser Entwicklungen fordert der DWV nun europaweite Ausschreibungen zur Förderung grüner Energien. So soll die bestehende Lücke bei grünem Strom in den Industrieregionen der EU geschlossen werden.
Konkret appelliert der Verband an die Bundesregierung, mit den europäischen Partnern Projekte nach §5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) umzusetzen. Ebenso müsse der § 5 für den Transport erneuerbarer Energien über grünen Wasserstoff geöffnet werden. Der Abschnitt legt fest, dass Wasserstoff für eine Übergangszeit in bestehende Erdgasnetze beigemischt werden kann.
Werner Diwald, Vorstandsvorsitzender des DWV: „Grüner Wasserstoff ist nicht das knappe Gut, als das er immer dargestellt wird, sondern erneuerbare Energien sind an einigen Industriestandorten in der EU das knappe Gut.
Grüner Wasserstoff, der über das bestehende Erdgasnetz transportiert, gespeichert und verteilt wird, ist die Lösung für dieses Problem. Deshalb müssen jetzt die Weichen für den Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft gestellt werden.“
Offizielle Informationen zur Renewable Energy Directive III (RED III) in englischer Sprache
(Quelle: DWV/2023)
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